Anwaltstarif
Der Tarif für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach der abzuschliessenden Honorarvereinbarung. Massgebend ist der nach den Umständen gebotene Zeitaufwand, die mit der Sache gebotene Verantwortung, die Bedeutung der Sache und der Interessenwert. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann der jeweils vor Ort gültige gesetzliche Tarif zur Anwendung gelangen.